Notfallvorsorge & Vollmachten
Sollte der Fall eintreten, dass man plötzlich erkrankt oder ein Unfall hat, kommt man in die Situation, dass man seine persönlichen Dinge selbst nicht mehr regeln kann und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen ist. Sollte keine Vollmacht vorliegen, so kommt das Betreuungsgericht mit ins Spiel und gegebenenfalls wird eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Weit verbreitet ist die Meinung, dass der Ehegatte oder die Kinder automatisch für einen handeln können. Dies jedoch trifft nicht zu. Sorgen Sie also vor und bestimmen Sie die Person, die Ihre Angelegenheiten übernehmen soll, bevor dies durch das Gericht geschieht.
Vorsorgevollmacht
datenblatt_vorsorgevollmacht.pdf (406 kB)
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