Familienrecht
Die Entscheidung, eine Lebensgemeinschaft einzugehen, treffen Paare in einer Phase von großer Zuneigung. Das Zusammenleben erfordert dann allerdings zahlreiche Entscheidungen zu Vermögens- und Versorgungfragen, deren Auswirkungen vorausschauend für die eventuelle Zeit „nach“ einer Ehe/Partnerschaft geregelt werden sollten. Das Gesetz bietet hier die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir beraten Sie ausführlich und erarbeiten gemeinsam einen ausgewogenen Vertrag, passend und abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation. Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einschließlich einer Adoption sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.